Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzer, zwei Stellvertretern und bis zu sechs weiteren Mitgliedern. Bei der Zusammensetzung sind die Mitgliedergruppen zu berücksichtigen.

Der Vorstand leitet die IFF und überwacht die laufenden Geschäfte. Er ist Mittler zwischen den Mitgliedern und dem Wissenschaftlichen Beirat und trägt diesen Wünsche, Anregungen und Anträge der Mitglieder oder Dritter zur Stellungnahme vor.

Der Vorstand wird auf zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit endet mit der Wahl eines Nachfolgers, spätestens mit der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung. Scheiden während der Amtszeit Mitglieder des Vorstandes aus, so hat in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl für den Rest der Amtszeit zu erfolgen.

Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist bei der Anwesenheit von drei Mitgliedern beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzers.

Der Vorsitzer, bei seiner Verhinderung einer der Stellvertreter oder ein anderes Vorstandsmitglied, beruft und leitet die Mitgliederversammlung und die Sitzungen des Vorstandes. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzer und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich.

Der Vorsitzer bestellt den Geschäftsführer im Einvernehmen mit dem Vorstand.