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Wie man mit Energie auf ressourcenschonende Weise umgeht, ist nicht erst jetzt ein Thema. In Politik und Medien wurde und wird viel über die Zukunft der Energieversorgung diskutiert. Die praktische Umsetzung in den Unternehmen ist größtenteils bereits erfolgt.
Wer Vergünstigungen durch die besondere Ausgleichsregelung nach den §§ 40 ff des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beantragt hatte, muss eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS nachweisen.
Auch für den Spitzenausgleich nach dem Energie- und Stromsteuergesetz musste ab 2013 mit der Einführung eines Energie- bzw. Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 bzw. EMAS begonnen werden und die Einführung dieses Systems beendet sein.
Für die Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die weiterhin bzw. künftig in den Genuss dieser Vergünstigungen kommen wollen, ist es Pflicht, die DIN EN ISO 50001 und ihre Anforderungen einzuhalten. Wer hier organisatorisch nicht gut aufgestellt ist, könnte Schwierigkeiten mit der Zertifizierung bekommen und riskiert damit erhebliche Mehrkosten!
Ausgehend vom europäischen Energieeffizienzgesetz (EED 2012/27/EU; EDL-G) sind größere Unternehmen verpflichtet,
1. bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen und
2. gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit durchzuführen.
Die IFF bietet Ihnen Beratung zur Einführung und Nutzung der Systeme DIN EN ISO 50001 und DIN EN 16247 in Ihren Unternehmen an.
Des Weiteren bieten wir die Durchführung der jährlichen Überprüfungsaudits bzw. Beratung zu Energieeinsparmöglichkeiten durch Änderung von verfahrenstechnischen Parameter, dem Benchmarking sowie Fördermöglichkeiten an.
Viele Futtermittelhersteller haben bereits das Energiemanagementsystem (EnMS) DIN EN ISO 50001 oder alternativ ein Energieaudit nach DIN EN 16247 eingeführt, jedoch wird häufig im betrieblichen Alltag vergessen, dass ein solches Konzept der regelmäßigen Pflege und Überarbeitung bedarf. Bei einer Änderung der Geräte und Anlagen oder auch der Energieträger muss das EnM-Konzept an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Die IFF bietet Ihnen umfangreiche Unterstützung bei der Überprüfung Ihres bestehenden EnMS oder bei der Einführung eines EnMS- oder Audits für Ihr neues Futtermittelwerk an.
Auch spezifische Inhouse-Schulungen zum Thema Energiemanagement in Ihrem Unternehmen oder an unserem Standort in Braunschweig-Thune sind möglich.
Unsere Mitarbeiterin Frau Dr. Böschen berät Sie gern!
Dr.-Ing. Verena Böschen
Telefon: +49 (0) 5307 / 92 22-17
Email: v.boeschen@iff-braunschweig.de