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Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
Auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 10 % der Mitglieder, jedoch nicht weniger als 5 Mitgliedern, muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
Die Mitgliederversammlung ist für alle Angelegenheiten der IFF zuständig, soweit sie nicht anderen Vereinsorganen nach der Satzung zugewiesen sind.
Der Jahresmitgliederversammlung obliegt insbesondere:
a) die Wahl des Vorstandes, b) die Wahl der Kassenprüfer, c) die Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung, d) die Entgegennahme des Berichtes über die Forschungstätigkeit des Forschungsinstitutes, e) die Festsetzung des Beitrages sowie die Verabschiedung der Beitragsordnung, f) die Genehmigung des Haushaltsplanes.
Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung durch den Vorstand muss jedem Mitglied mindestens 3 Wochen vor dem Versammlungstag unter Angabe der Tagesordnung schriftlich übersandt werden.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss mindestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.
Zur Teilnahme an einer Mitgliederversammlung sind die natürlichen Mitglieder bzw. die gesetzlich befugten oder bevollmächtigten Vertreter eines Mitglieds berechtigt. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme und ist berechtigt, ein anderes ordentliches Mitglied zur Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und gilt nur für eine bestimmte Mitgliederversammlung.
Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.
Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind der Geschäftsführung einzureichen. Die Behandlung nicht auf der Tagesordnung stehender Punkte kann von der Versammlung auf Antrag abgelehnt werden. Satzungsänderungen und Vereinsauflösung müssen immer bei der Einladung bekannt gegeben werden.
Über eine Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die die Tagesordnung und gefassten Beschlüsse wiedergibt. Die Niederschrift ist vom Vorsitzer und Geschäftsführer zu unterzeichnen. Jedes Mitglied erhält ein Exemplar der Niederschrift.